Zweitpass in Lateinamerikanischen Ländern durch Aufenthalt
Einbürgerung
Im Vergleich zur Staatsbürgerschaft durch Investition hat die Einbürgerung den Vorteil, dass sie in der Regel weniger Kosten verursacht und eine dauerhafte Lösung darstellt.
Aufenthalt:
In einigen lateinamerikanischen Ländern muss man nur 2 oder 3 Jahre wohnen und kann schon die Staatsbürgerschaft beantragen. Die Bedingungen wie zum Beispiel die Dauer der tatsächlichen physischen Anwesenheit im Land (Anzahl von Tagen während einem Kalenderjahr) sind unterschiedlich.
Heirat
Hat der Ehepartner die Staatsbürgerschaft eines lateinamerikanischen Landes, kann der ausländische Partner nach einer Wartezeit auch die Staatsbürgerschaft seines Ehepartners beantragen. Die Bedingungen, wie z. B. Aufenthaltsdauer im Land oder Sprachkenntnisse unterscheiden sich.
Geburt eines Kindes
Kinder, die in lateinamerikanischen Ländern geboren werden, auch wenn die Eltern Ausländer sind, erhalten in der Regel die Staatsbürgerschaft. Eltern können dann im zweiten Schritt in den meisten Ländern nach einer bestimmten Wartezeit auch die Staatsbürgerschaft beantragen. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Geburt und währen der Wartezeit bis zur Antragstellung der Eltern alle Antragsteller eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Visa) haben.