Ägypten

Mit der ägyptischen Staatsbürgerschaft haben Sie das Recht, lebenslang im Land zu leben und zu arbeiten. Darüber hinaus genießen Sie bürgerliche Rechte wie kostenlose Gesundheitsversorgung und geben die Staatsbürgerschaft an alle Nachkommen kostenfrei weiter.

Geschäftlich haben Sie Zugang zum MENA Raum sowie zum BRICS Verbund und können sogar das USA E2 Visum beantragen.

250.000 US$ Spende oder
500.000 US$ Festgeldanlage

300.000 US$
Real Estate Investment

9 -12 Monate
bis zum Passport

65 Länder visafreie Einreise inkl. Hongkong und Malaysia
E2 USA Visa Zugang

Vorteile und Vergleich des Ägypten Passport Programms

  • Spende bzw Investment

    Sie können durch eine Spende von 250.000 US$ in den Staatshaushalt die Staatsbürgerschaft erhalten. Für die Bearbeitung verlangt der Staat noch 10.000 US$. Alternativ kann eine 500.000 US$ Festgeldanlage in die Staatsbank mit 3 Jahren Laufzeit getätigt werden.

  • Visafreies Reisen

    Visafreier Zugang zu 51 Ländern. Es kann das USA E2 mit dem agyptischen Pass beantragt werden. Da man bei einigen Ländern vor der Einreise ein elektronisches Visa automatisiert beantragen kann geben einige 65 Länder mit viasafreier Einreise an.

  • Immobilien Investmemt

    Sie können in eine oder mehrere staatliche Immobilien eine Investition von mindestens 300.000 US$ tätigen. Die Haltefrist beträgt 5 Jahre.

  • Investition in ein Unternehmen

    Hier wird eine Mindestinvestition von 350.000 US$ sowie eine Spende von 100.000 US4 verlangt. Das Unternehmen muss mindestens 5 Jahre aktiv tätig sein. Es kann in ein bestehendes Unternehmen investiert werden oder neu gegründet werden.

  • Steuern

    Nur, wenn Ihr Hauptwohnsitz in Ägypten ist, gelten folgende Steuern. 22 % Körperschaftsteuer, 27,5 % maximale Einkommensteuer, keine Vermögensteuer, Schenkung- oder Erbschaftsteuer. In 9 Freihandelszonen können Sie ein Unternehmen gründen und zahlen keine Körperschaftsteuer.

  • Wehrplicht

    Bitte sprechen Sie uns im Beratungsgespräch auf dieses Thema an, um zu klären, ob für Sie hier Pflichten entstehen könnten.
    Auch wie Sie bzw. ob Sie auch einer deutschen bzw. EU-Wehrpflicht entgehen können, erklären wir gern im Beratungsgespräch.

  • Der Beantragungsprozess

    Der Prozess beginnt mit einem Background-Check, den wir in der Regel kostenfrei und innerhalb von 1–3 Tagen erledigen. Sie haben dann 1 Monat Zeit, alle nötigen Unterlagen einzureichen. Die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde dauert dann ca. 8-11 Monate.

  • durchgängig deutschsprachige Betreuung

    Wir begleiten Sie während dem ganzen Prozess. Lediglich ganz zum Schluss, wenn Ihre Einbürgerung schon genehmigt ist, wird ein Mitarbeiter aus der Einwanderungsbehörde ein kurzes Videogespräch (meist in Zoom) mit Ihnen führen - und dies in Englisch. Wir bereiten Sie darauf vor und keine Angst -es ist nur kurz ;-).

  • Familienangehörige

    Kinder unter 21 Jahren, können in den Antrag kostenfrei und sofort mit aufgenommen werden. Ehepartner erhalten die Staatsbürgerschaft normalerweise erst nach 2 Jahren, dürfen sich aber jederzeit unbefristet mit ihrer Familie in Ägypten aufhalten. Nachkommen erhalten automatisch das Recht auf die Staatsbürgerschaft.

  • Bürgerrechte und Gesetz

    Ägypten ist nach Artikel 1 der ägyptischen Verfassung vom 11. September 1971 ein „sozialistischer demokratischer Staat“ und „Teil der arabischen Nation“.

    1980, 2005 und 2007 wurde diese Verfassung durch überarbeitet oder auch neue Artikel hinzugefügt. U.a. wurde der Begriff "sozialistisch" getilgt. Diese Passage (Part I/Art.1) lautet nun: „Die arabische Republik Ägypten ist ein demokratischer Staat …“.

  • Dauer der Bearbeitung

    In der Regel dauert es von der Beantragung bis zur Aushändigung des Passes 8 bis 11 Monate.

Bewerbungs- und Bearbeitungs-Prozess

Das Antragsverfahren ist unkompliziert. Zwischen der Einleitung des Verfahrens und dem Erhalt der Aufenthaltsdokumente können bis zu 6 Monate vergehen. In die folgenden Phasen kann das Antragsverfahren unterteilt werden:

01 | Bewertung und Einarbeitung:

  • Sie erhalten eine individuelle Beratung .

  • Die Due-Diligence-Prüfung wird durchgeführt.

02 | Einreichung des Antrags:

  • Sie werden als Kunde aufgenommen und die Vorschussgebühren werden bezahlt.

  • Die Dokumente werden vorbereitet und der Antrag wird eingereicht.

03 | Bearbeitung der Dokumente und des Antrags:

  • Der Antrag wird bearbeitet.

  • Die Vorabgenehmigung der Regierung liegt vor.

  • Die Investitionsanforderungen sind erfüllt.

04 | Genehmigung & Passaushändigung:

  • Der Antrag wird genehmigt.

  • Sie beantragen Ihren Pass selbst bei einer ägyptischen Botschaft oder einem Konsulat in einem Land Ihrer Wahl

  • Der Reisepass wird Ihnen ausgehändigt.

Besonderheiten in Ägypten:

  • Alle Kinder unter 21 Jahren erhalten gleichzeitig ihren Pass, Ehepartner jedoch erst nach 2 Jahren - dürfen sich aber jederzeit mit ihrer Familie in Ägypten unbegrenzte Zeit aufhalten.

  • Sie müssen Ihren Passantrag selbst in einem Konsulat oder einer Botschaft Ihrer Wahl einreichen und den Pass dort abholen. Wir unterstützen Sie hier bei der Organisation der Termine und dem Ausfüllen der Anträge gern.

Anforderungen an den Bewerber

  • Bei guter Gesundheit sein (ärztliches Attest erforderlich)

  • Keine Vorstrafen

  • Keine Sprachanforderungen

  • Keine Residenzpflicht

  • Einnahmequellen müssen offengelegt werden

  • Alle Investitionen müssen in US$ erfolgen und aus dem Ausland überwiesen werden

  • Spenden und Bankeinlagen müssen auf ein Sonderkonto der Citizenship by Investment Unit bei der Schatzkammer der Zentralbank von Ägypten erfolgen (keine Zinsen, diese werden einbehalten)

Immobilien Investment

Uns liegen keine Daten zu Renditen vor.

Haltedauer der Immobilie
5 Jahre

300.000 US$
Mindestinvestition in Immobilie

FAQ zu Ägypten

  • Nur der erste neue Pass hat 7 Jahre Gültigkeit und kann jeweils verlängert werden. Wir helfen Ihnen gern bei Fragen zu den Formalitäten.

  • Nein. Die Verlängerung kann in einer Botschaft erledigt werden.

  • Entweder nehmen Sie den Pass in einer Botschaft oder einem Konsulat Ihrer Wahl in Empfang oder erteilen eine Vollmacht zur Abholung. Einige Botschaften bietet auch den Versand als Wertsendung an.